Sie lassen beim Autofahren ständig eine Kamera auf dem Armaturenbrett mitlaufen? Vorsicht, das kann schnell richtig teuer werden! Diese Punkte müssen Sie beachten, damit es keinen Ärger gibt.
Die Versuchung ist groß
Gute Dashcams gibt es schon für um die 50 Euro. So jedenfalls das Ergebnis entsprechender Tests von Computer-BILD, CHIP und anderen Zeitschriften. Und im Ernstfall liefern die Aufnahmen den Beweis dafür, dass man an einem Unfall nicht schuld war. Also nichts wie ran und eine solche Kamera installieren? Die Antwort: ja, aber …
Die Aufzeichnungen sind umfangreich
Dashcams sind dazu da, den Verkehr vor dem eigenen Fahrzeug aufzuzeichnen. Dabei erfasst die Kamera alle mög-lichen Verkehrsteilnehmer, vom Pkw der Vorderfrau über das Fahrrad schräg rechts vom Fahrzeug bis hin zu Fuß-gängern, die vor dem Fahrzeug die Fahrbahn queren. Im Normalfall sind sämtliche Aufnahmen überflüssig. Denn Unfälle sind trotz aller Gefahren des Straßenverkehrs relativ selten. Und nur wenn es zu einem Unfall gekommen ist, braucht man die Aufnahmen.
Automatische Löschung ist wichtig
Deshalb verlangt der Datenschutz, dass alle Aufnahmen sehr schnell gelöscht werden. Jedenfalls solange es keinen Unfall gibt. Kommt es zu einem Unfall, darf die Aufzeichnung dagegen gespeichert bleiben. Rechtlich formuliert: Nur wenn es zu einem Unfall kommt, hat der Fahrer ein berechtigtes Interesse daran, den Unfallhergang durch Filmauf-nahmen zu beweisen. Ansonsten überwiegt das Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht ohne Anlass gefilmt zu werden.
Automatische Löschung ist auch möglich
Gute Kameramodelle bewältigen diese Vorgaben problemlos. Sie arbeiten mit einem sogenannten „Ringspeicher“. Das funktioniert so: Solange nichts Besonderes passiert, speichert die Kamera das Verkehrsgeschehen nur für kurze Zeit. Dann werden die Aufnahmen mit neuen Aufnahmen überschrieben. Wenn das Auto sehr stark abgebremst wird, registrieren das Bewegungssensoren in der Kamera. Sie sorgen dafür, dass alle gerade vorhandenen Aufnahmen dauerhaft gespeichert bleiben. Diese Aufnahmen stehen dann als Beweismittel zur Verfügung.
Verstöße gegen die Vorgaben kosten Geld
Manche lassen die Kamera alle Aufnahmen dauerhaft speichern. Die Routine für das automatische Löschen aktivieren sie nicht. Das verstößt gegen den Datenschutz. Denn solche durchgängigen Aufzeichnungen sind nicht erforderlich. Damit ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzt. Fällt das der Polizei auf, kommt es zu einem Bußgeld-verfahren. Verhängt wird das Bußgeld durch die Datenschutzaufsicht. Üblich sind dabei Beträge von mehreren 100 Euro.
Mehrere Verstöße kosten mehrfach Geld
Dabei gibt es eine rechtliche Tücke, die viele übersehen. Jede abgeschlossene Fahrt, von der Aufnahmen vorhanden sind, stellt einen eigenständigen Verstoß gegen die DSGVO dar. Verfügt ein Fahrzeughalter beispielsweise über Auf-zeichnungen von zehn Fahrten, hat er damit zehn eigenständige Ordnungswidrigkeiten begangen. Entsprechend summieren sich mehrere Bußgelder.