Für Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ab dem 02. Juli 2023 verpflichtend.
Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fallen unter das Gesetz und müssen ab Mitte Juni Hinweisgebersysteme anbieten
Ab dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen.
Gezählt werden dabei auch geringfügig Beschäftigte und freie Mitarbeiter.